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WAS IST PSYCHOTHERAPIE?

Unter Psychotherapie wird die leitliniengerechte und diagnoserelevant Behandlung von aktuellen Problemen und Konflikten verstanden, die das Verhalten und Erleben, Gedanken und Gefühle betreffen. Patienten erleben häufig große Belastungen und Leidenszustände, sodass alltägliche Aufgaben oder Anforderungen nur schwer bewältigt werden können. Vor allem Kinder und Jugendliche leiden beispielsweise daran, nicht den Anforderungen der Kita, der Schule oder der Ausbildungsstätte gerecht werden zu können, kaum Kontakt zu Freunden zu haben, traurig und/oder ängstlich zu sein oder sich immer wieder an traumatische Erlebnisse erinnern zu müssen. Ebenso oft erleben die Eltern aufgrund der psychischen Erkrankung des Kindes, dass diese sich „verändert“ haben und beobachten, dass ihre Kinder oft traurig und wütend sind oder sich zurückziehen.

Ziel von Psychotherapie ist es, das körperliche und psychische Wohl wiederherzustellen. In Deutschland sind zur Krankenbehandlung vier Behandlungsverfahren zugelassen: Analytische Psychotherapie, systemische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie. Ich bin Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin für Verhaltenstherapie.

WAS VERSTEHT MAN UNTER VERHALTENSTHERAPIE?

In der kognitiven Verhaltenstherapie werden psychische Erkrankungen als Ergebnis von individuellen Lern- und Lebensprozessen verstanden. Die Behandlung zielt darauf ab, Wohlbefinden wiederherzustellen oder zu erreichen, in dem ungünstige Lern- und Lebensprozesse identifiziert und im therapeutischen Prozess verändert werden. Gemeinsam mit dem Patienten bzw. den Eltern wird auf der Grundlage der Diagnostik ein individueller Behandlungsplan festgelegt.

WAS BEDEUTET SCHWEIGEPFLICHT?

Als Therapeutin bin ich an die ärztliche Schweigepflicht gebunden. Das bedeutet, dass ich Niemanden darüber Auskunft geben darf, wer, warum und wie lang in Behandlung ist und war. Dies gilt auch, wenn die Therapie beendet ist, oder Jugendliche nicht wollen, dass die Inhalte der Behandlung an die Eltern, oder Bezugspersonen weitergegeben werden. Sollten während der Diagnostik und Therapie Informationen von weiteren Bezugspersonen notwendig sein, ist dazu eine entsprechende Schweigepflichtsentbindung notwendig.

Hier finden Sie weitere wichtige Informationen zur psychotherapeutischen Behandlung und zum Datenschutz
Patienteninformation     Datenschutzinformation

Behandlungsangebot

Die Behandlung in einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie richtet sich an Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres und deren Bezugspersonen.
Für Eltern ist es nicht immer einfach, entwicklungsbedingte Krisen und individuelle Eigenheiten von Kindern und Jugendlichen von psychischen Störungen beziehungsweise Erkrankungen zu unterscheiden. In keiner Lebensphase verändert sich der Mensch so stark wie in Kindheit und Jugend – sowohl körperlich als auch seelisch. Jedes Kind sucht dabei den eigenen passenden Weg. Diese Suche geht nicht ohne Umwege und Irrwege. Schwierige Phasen sind normal. Keine Entwicklung ist geradlinig. Hindernisse helfen beim Erwachsenwerden.
Krisen und Konflikte können Kinder und Jugendliche aber auch überfordern. Dann können aus Ängstlichkeit und Bedrückung, Rückzug und Trotz, Widerstand und Wut seelische Erkrankungen werden, die eine Behandlung erfordern.

Verhaltenstherapie kann bei vielfältigen psychischen Beschwerden eingesetzt werden. Wir behandeln Kinder und Jugendliche, bei denen zum Beispiel die folgenden Probleme auftreten:

  • Depressionen (traurige Stimmung, Lustlosigkeit)
  • Selbstverletzendes Verhalten
  • Suizidale Gedanken
  • Selbstwertprobleme
  • Störungen des Sozialverhaltens, z.B. Häufige Konflikte in der Familie und/oder mit Gleichaltrigen, Lügen, Stehlen
  • Bindungs- und Beziehungsstörungen
  • Konzentrations- oder Leistungsprobleme in der Schule (z. B. ADHS/ADS)
  • Ängste (z. B. soziale Ängste oder Phobien)
  • Tic´s und Zwänge
  • Psychosomatische Beschwerden, z. B. regelmäßige Bauch- oder Kopfschmerzen ohne organischen Befund
  • Tiefgreifende Entwicklungsstörungen, insbes. Autismus-Spektrum-Störungen
  • Essstörungen
  • Belastungen durch schwierige Lebensereignisse, z. B. traumatische Erlebnisse, Trennung der Eltern
  • Einnässen, Einkoten

Behandlungsablauf

Zunächst wird ein Ersttermin vereinbart, um festzustellen, ob eine Indikation für Psychotherapie oder Diagnostik gegeben ist; also inwiefern das Erleben eine Krankheit darstellt, die psychotherapeutisch behandelt werden sollte.
Wenn dies so ist, erfolgen weitere Stunden zur Diagnostik. Je nach Erkrankung kann es notwendig sein, auch die Eltern oder weitere Bezugspersonen einzubeziehen. Im Anschluss an die Diagnostik erfolgt ein Auswertungsgespräch, indem die Ergebnisse und Empfehlungen vorgestellt und das weitere Vorgehen besprochen werden.
Wenn sich die Notwendigkeit für eine psychotherapeutische Behandlung ergeben sollte und der Patient bzw. die Eltern dieser Behandlung zustimmen, wird ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht. Sobald die Bewilligung erfolgt ist, beginnt die psychotherapeutische Behandlung. Die Behandlungsdauer ist abhängig von der Art und Schwere der Erkrankung. Eine Behandlungseinheit (ein Termin) umfasst in der Regel 50 Minuten.

Wer übernimmt die Kosten für die Behandlung?

Die Kosten für die Behandlung werden bei gesetzlich versicherten Patienten von der jeweiligen Krankenkasse übernommen, so wie Sie es auch von medizinischen Behandlungen gewöhnt sind. Dafür wird zum Erstgespräch bzw. jeweils zu Quartalsbeginn die Krankenkassenkarte eingelesen. Eine Überweisung ist nicht notwendig. Privatversicherte Patienten erhalten eine Rechnung entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).In der Regel beantragen die Eltern die Behandlung bei der Krankenkasse. Weiterhin besteht für Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr die Möglichkeit, auch unabhängig von den Eltern eine Behandlung zu beantragen. Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass die Krankenkasse die Vertragspartner (Eltern) über die Genehmigung der Leistungen informiert.