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WAS IST PSYCHOTHERAPIE?
Unter Psychotherapie wird die leitliniengerechte und diagnoserelevant Behandlung von aktuellen Problemen und Konflikten verstanden, die das Verhalten und Erleben, Gedanken und Gefühle betreffen. Patienten erleben häufig große Belastungen und Leidenszustände, sodass alltägliche Aufgaben oder Anforderungen nur schwer bewältigt werden können. Vor allem Kinder und Jugendliche leiden beispielsweise daran, nicht den Anforderungen der Kita, der Schule oder der Ausbildungsstätte gerecht werden zu können, kaum Kontakt zu Freunden zu haben, traurig und/oder ängstlich zu sein oder sich immer wieder an traumatische Erlebnisse erinnern zu müssen. Ebenso oft erleben die Eltern aufgrund der psychischen Erkrankung des Kindes, dass diese sich „verändert“ haben und beobachten, dass ihre Kinder oft traurig und wütend sind oder sich zurückziehen.
Ziel von Psychotherapie ist es, das körperliche und psychische Wohl wiederherzustellen. In Deutschland sind zur Krankenbehandlung vier Behandlungsverfahren zugelassen: Analytische Psychotherapie, systemische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie. Ich bin Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin für Verhaltenstherapie.
WAS VERSTEHT MAN UNTER VERHALTENSTHERAPIE?
In der kognitiven Verhaltenstherapie werden psychische Erkrankungen als Ergebnis von individuellen Lern- und Lebensprozessen verstanden. Die Behandlung zielt darauf ab, Wohlbefinden wiederherzustellen oder zu erreichen, in dem ungünstige Lern- und Lebensprozesse identifiziert und im therapeutischen Prozess verändert werden. Gemeinsam mit dem Patienten bzw. den Eltern wird auf der Grundlage der Diagnostik ein individueller Behandlungsplan festgelegt.
WAS BEDEUTET SCHWEIGEPFLICHT?
Als Therapeutin bin ich an die ärztliche Schweigepflicht gebunden. Das bedeutet, dass ich Niemanden darüber Auskunft geben darf, wer, warum und wie lang in Behandlung ist und war. Dies gilt auch, wenn die Therapie beendet ist, oder Jugendliche nicht wollen, dass die Inhalte der Behandlung an die Eltern, oder Bezugspersonen weitergegeben werden. Sollten während der Diagnostik und Therapie Informationen von weiteren Bezugspersonen notwendig sein, ist dazu eine entsprechende Schweigepflichtsentbindung notwendig.
Hier finden Sie weitere wichtige Informationen zur psychotherapeutischen Behandlung und zum Datenschutz
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