Behandlungsablauf
Zunächst wird ein Ersttermin vereinbart, um festzustellen, ob eine Indikation für Psychotherapie oder Diagnostik gegeben ist; also inwiefern das Erleben eine Krankheit darstellt, die psychotherapeutisch behandelt werden sollte.
Wenn dies so ist, erfolgen weitere Stunden zur Diagnostik. Je nach Erkrankung kann es notwendig sein, auch die Eltern oder weitere Bezugspersonen einzubeziehen. Im Anschluss an die Diagnostik erfolgt ein Auswertungsgespräch, indem die Ergebnisse und Empfehlungen vorgestellt und das weitere Vorgehen besprochen werden.
Wenn sich die Notwendigkeit für eine psychotherapeutische Behandlung ergeben sollte und der Patient bzw. die Eltern dieser Behandlung zustimmen, wird ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht. Sobald die Bewilligung erfolgt ist, beginnt die psychotherapeutische Behandlung. Die Behandlungsdauer ist abhängig von der Art und Schwere der Erkrankung. Eine Behandlungseinheit (ein Termin) umfasst in der Regel 50 Minuten.
Wer übernimmt die Kosten für die Behandlung?
Die Kosten für die Behandlung werden bei gesetzlich versicherten Patienten von der jeweiligen Krankenkasse übernommen, so wie Sie es auch von medizinischen Behandlungen gewöhnt sind. Dafür wird zum Erstgespräch bzw. jeweils zu Quartalsbeginn die Krankenkassenkarte eingelesen. Eine Überweisung ist nicht notwendig. Privatversicherte Patienten erhalten eine Rechnung entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).In der Regel beantragen die Eltern die Behandlung bei der Krankenkasse. Weiterhin besteht für Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr die Möglichkeit, auch unabhängig von den Eltern eine Behandlung zu beantragen. Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass die Krankenkasse die Vertragspartner (Eltern) über die Genehmigung der Leistungen informiert.